Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besten Dank für Ihr Interesse. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen von S&L EVENTS liegen nachfolgenden Geschäftsbedingungen
zugrunde …
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt)
gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen S&L EVENTS (nachfolgend «wir»,
«Veranstalter» oder «Vermieter» genannt) und den Kunden (nachfolgend «Kunde, «Sie»
oder «Ihnen» genannt) für Event-Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen»,
«Aktivitäten» oder «Überlassung von Mietmaterial» genannt), die gemäss
Buchungsbestätigung mit dem Kunden vereinbart werden.
2. Anmeldung/Buchung
Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie
anerkennen durch Ihre Anmeldung/Buchung diese Allgemeinen Geschäfts-
bestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die
Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot
anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter
berücksichtigt werden.
4. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer Buchungsbestätigung von S&L EVENTS kommt zwischen
Ihnen und S&L EVENTS ein rechtsgültiger Vertrag gemäss OR zustande.
5. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der Ihnen zugestellten
Offerte/Buchungsbestätigung. Sie sind in Schweizer Franken und inklusive
Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen
S&L EVENTS ist eine der wenigen Veranstaltern, welche keine Vorauszahlung verlangt. Es
liegt jedoch im Ermessen des Veranstalters eine Vorauszahlung zu verlangen. Wird die
Vorauszahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen.
Die Schlussrechnung erfolgt nach Eventende und ist innert 20 Tagen zu begleichen. Dies
kann per elektronischer Überweisung oder TWINT erfolgen.
7. Annulation der Buchung durch den Kunden
Eine Annullation durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist S&L EVENTS schriftlich unter
Angabe des Grundes mitzuteilen.
Bei Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung
gestellt:
bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn 20%
29 - 10 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
9 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
7.1 Annulation oder Änderung der Buchung von Drittleistern
Annullationen und Umbuchungen von Leistungen von Drittanbietern sind mit Kosten
verbunden, die dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt werden.
7.2 Spezielle Annullationsbedingungen
Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen
nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% der Aktivität. Mehrkosten, welche
durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu
seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er
sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7.3 Verrechnung
Die Verrechnung erfolgt durch S&L EVENTS anhand der Buchungsbestätigung, bitte
beachten Sie die mindest verrechenbare Gruppengrösse:
• Personenabmeldungen werden bei einer Gruppengrösse von 10-30 Personen bis 7
Tage vor Anlass berücksichtigt.
Bei Gruppengrössen von 31-70 Personen bis 14 Tage vor Anlass berücksichtigt.
Bei Gruppengrössen über 70 Personen sind dies 21 Tage.
Allfällige Korrekturen/Abmeldungen müssen schriftlich (per Email) erfolgen.
• Zahlungserinnerungen werden kostenlos versandt, bei der 1. Mahnung werden Fr.
20.- und bei der 2. Mahnung Fr. 30.- verrechnet. Anschliessend werden rechtliche
Schritte eingeleitet.
8. Materialverluste/Materialdefekte
Materialverluste und Materialdefekte (keine Verbraucher schäden) werden in Rechnung
gestellt. (z.B. gemietet Dekomaterial, etc.)
9. Annullation und/oder Änderung der Buchung durch den Veranstalter
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen
Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter bemüht sich eine möglichst
gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das
Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es
unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Naturverhältnisse,
behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht
gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche
Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann
der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
10. Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche
Probleme in Kenntnis zu setzen. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die
Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters strikte zu
befolgen. Bei Missachtung wird der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen. Bei
Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen und der Kunde hat keinen Anspruch
auf Rückerstattung. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern oder des
gesetzlichen Vertreters notwendig.
11. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine
ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine
Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und
sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die
Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Haftung
S&L EVENTS verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber die Aktivitäten gewissenhaft und
fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für
Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall
von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert
gleichkommen. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Der
Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein
oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen
sind. Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und
Leistungen anderer Aktivitäten-Veranstalter. Überträgt der Veranstalter die Ausführung
auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und
Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters nicht befolgt, entfällt jegliche
Haftung seitens des Veranstalters.
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13. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem Veranstalter sofort
mitzuteilen und müssen von diesem schriftlich bestätigt werden. Im Rahmen des
Programms und der Möglichkeiten wird S&L EVENTS bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Aktivität
schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung
des Veranstalters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter
Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche
Ansprüche.
14. Bildrechte
Der Kunde erklärt sich durch die Unterzeichnung der Buchungsbestätigung damit
einverstanden, dass S&L EVENTS die während der Veranstaltung aufgenommenen
Fotos/Videos für interne und externe Werbezwecke nutzen darf. Bitte informieren Sie Ihre
Gäste entsprechend.
Sollten keine Bilder-und Videosaufnahmen erwünscht sein, teilt uns der Kunde dies bis 7
Tage vor dem Event-Datum schriftlich mit.
15. Datenschutz
S&L EVENTS bearbeitet im Rahmen der Vertragsbeziehung Personendaten der
involvierten Parteien. Dazu zählen z.B. Namen, Post /E-Mail-/IP-Adresse, Telefonummer,
Geburtsdatum, usw. für die Zwecke der Vertragsabwicklung und Pflege der Vertrags-
beziehung (z.B. Kommunikation, Zufriedenheitsanalyse, Qualitätsicherung,
Informationen zu neuen Erlebnissen, Änderung von Preisen und Konditionen,
Einladungen zu Events, usw.). S&L EVENTS bearbeitet diese Personendaten unter
Anwendung von angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen zum
Schutz der Daten.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Anwendbares Recht
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht
anwendbar.
18. Veranstalter
S&L EVENTS
Sina Stocker & Layla Hunziker
Tel.: +41 (0) 76 583 19 05
Tel.: +41 (0) 76 567 81 09
sl-eventorganisation@hotmail.com
www.sl-events.ch
